Neuer Bußgeldkatalog greift.


Mit gut anderthalb Jahren Verspätung tritt in der nächsten Woche der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Ab 9. November drohen recht drastisch gestiegene Strafen für zu schnelles Fahren sowie u.a. ein Fahrverbot für das Benutzen oder Nicht-Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen. Die Gesetzesnovelle konnte erst im zweiten Anlauf in Kraft treten...

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ADAC


Der neue Bußgeldkatalog (BKatV-Novelle) sieht insbesondere folgende Änderungen vor: Die für den Straßenverkehrsalltag wohl relevanteste Änderung ist die Verdopplung aller Bußgelder für Überschreitungen beim Tempo innerorts wie außerorts bis 20 km/h. Bei einer Tempoübertretung bis zu 10 km/h werden nun innerorts 30 Euro fällig statt bisher 15 Euro (außerorts 20 statt 10 Euro), zwischen 11 und 15 km/h zu viel sind es 50 Euro statt bisher 25 Euro innerorts (außerorts 40 statt 20 Euro) usw. Auch noch höhere Geschwindigkeitsverstöße werden drastisch teurer, was deutliche abschreckende Wirkung haben soll: Wer beispielsweise mehr als 70 km/h innerorts zu schnell fährt, zahlt ein Bußgeld von 800 Euro und erhält 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot.

 

Eine weitere Besonderheit des neuen Bußgeldkatalogs: Zukünftig droht für das Nichtbilden einer Rettungsgasse wie auch für das unberechtigte Benutzen derselben, z.B. auf der Autobahn, ein Fahrverbot zzgl. eines Bußgeldes zwischen 200 und 320 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg.

 

Besonders teuer wird es nun auch für Falschparker: Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen kostet künftig 110 Euro, ebenso Halten oder Parken in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen. Werden hierdurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder wird länger als 60 Minuten falsch geparkt, droht 1 Punkt in Flensburg.

 

Aufpassen müssen künftig auch Wohnmobil-, Kleintransporter- und Lkw-Fahrer sowie Fahrer mit Anhängern: Innerorts gilt für Fahrzeuge über 3,5 t oder mit Anhänger beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h, max. 11 km/h). Wird innerorts ein Limit überschritten, gelten für diese Fahrzeugklasse drastischere Bußgeldsteigerungen als für normale Pkw: Schon 40 Euro werden fällig, wenn der Fahrer nur bis zu 10 km/h schneller fährt als erlaubt. Überschreiten Fahrer dieser Fahrzeugklasse das Tempolimit um 11 bis 15 km/h, sind es 60 Euro. 160 Euro kostet die Überschreitung des Tempolimits um 16 bis 20 km/h oder auch bereits bei 11 bis 15 km/h, wenn dies dann länger als 5 Minuten erfolgt. (ampnet/TX)