800-mal zu früh gefreut.




Was die Förderprämie für E-Autos angeht, so schauen Tesla-Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein Model S gekauft haben, in die Röhre. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gab, können sie „nicht von der Kaufprämie profitieren“. In den Fällen, in denen das Geld bereits ausgezahlt wurde, müssen sie es zurückzahlen.

 

Bekanntlich will die Bundesregierung mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer E-Fahrzeuge fördern. So soll ein Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft erreicht werden. Einen solchen Anreiz soll es für batteriebetriebene E- und Brennstoffzellenfahrzeuge (jeweils 2.000 Euro) sowie für Plug-In-Hybride (1.500 Euro) geben, wobei diese Förderung nur dann gewährt wird, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf dabei 60.000 Euro netto nicht überschreiten. Weitere Voraussetzung: Das betreffende Auto muss zum Zeitpunkt, wenn Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag zeichnen, am Markt verfügbar, also „tatsächlich bestell- und lieferbar“ sein.

 

Das aber war für das Tesla-Model S zeitweise nicht der Fall. Laut BAFA gab es bereits im Herbst 2017 Hinweise darauf, dass das Basismodell nicht ausgeliefert werden konnte. Das Modell verschwand daher am 30. November 2017 von der behördlichen Liste für die E-Fahrzeuge. (ampnet/TX)