Abbiegeassistent wird für Lang-Lkw Pflicht.




Für Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab 2020 Pflicht. Gleichzeitig werden die erlaubten Strecken um die von den Bundesländern gemeldeten Abschnitte ausgeweitet. Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für Lang-Lkw Typ 1 bis max. 17,8 m Länge frei.

 

Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und den mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-Lkw ab Juli 2020 und dann 2 Jahre später für alle Lang-Lkw, das heißt auch für Bestandsfahrzeuge, Pflicht.

 

Lang-Lkw können seit Januar 2017 im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf der Basis eines Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird so aktualisiert, vom Bundesverkehrsministerium.

 

Der Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Feldversuch mit Lang-Lkw kam im Herbst 2016 zu dem Ergebnis, dass zwei Lang-Lkw-Fahrten drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw ersetzen und die Kraftstoffersparnisse bei bis zu 25 Prozent liegen. Der Einsatz der bis zu 25,25 m langen Lastzüge ziehe keine erhöhte Erhaltungen für die Infrastruktur und keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße nach sich, hieß es dazu. (ampnet/TX)