Abgasnorm am Pranger.




Im Juni 2007 beschließen die EU-Staaten, wie viele Schadstoffe ein Neuwagen künftig höchstens ausstoßen darf. Beispielsweise legen sie die Grenzwerte für die aktuell gültige Euro6-Norm fest. Demnach dürfen Diesel-Pkw 80 mg Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. Im Oktober 2015, wiederum weichen die EU-Staaten ihre eigene Norm auf.

 

Damals wurde beschlossen: Ab September 2017 dürfen die Autos mehr als das Doppelte vom festgelegten Grenzwert ausstoßen (168 mg). Die Pkw dürfen den Stickstoff-Grenzwert um 110 Prozent überschreiten; ab Januar 2020 immerhin um 50 Prozent. Das entspricht einem Stickoxid-Ausstoß von 120 mg.

 

Die Begründung: Die neuen Grenzwerte seien immer noch besser als die Überschreitung der 2007 festgelegten Werte. Dies zeigte sich bei Tests unter realen Fahrbedingungen. Vorher wurde der Ausstoß allein im Labor gemessen, unter Bedingungen, fernab jeglicher Praxis.

 

Heißt: Da Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten wurden, erhöhten die EU-Staaten genau diese Grenzwerte. Von vielen Seiten gab es dafür Applaus, etwa von den Regierungen einzelner EU-Staaten und auch von der Autoindustrie. Weniger erfreut waren Städte, die sich seit Langem um die Reinheit ihrer Luft sorgten. Brüssel, Paris und Madrid klagten vor dem EU-Gericht, und bekamen recht: Die EU-Kommission hat die Euro6-Grenzwerte zu Unrecht gelockert. Das Gericht erklärte die Verordnung für komplett nichtig. (ampnet/TX)