Achtung Auslandsknöllchen.




In Zeiten der Pandemie-Einschränkungen fahren mehr Menschen mit dem Auto in den Urlaub. Wer sich im Ausland erholt, sollte aufpassen: Für Verkehrsverstöße gelten oftmals andere Regeln. Nach der Rückkehr kann es daher zu Überraschungen kommen, wenn Bußgeldbescheide, teilweise Monate später, im Briefkasten landen, warnt der ADAC.

 

In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind verkehrsbeschränkte Zonen weit verbreitet. Eine „Zona a traffico limitato“ wird von Touristen leicht übersehen. Dort dürfen nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mit Hilfe von Videokameras. Bei Verstößen droht ein Bußgeld ab 84 Euro. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Und der Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von exakt 60 Tagen bezahlt wird.

 

In Kroatien droht hingegen böses Erwachen bei Parkverstößen. Wurde ein kostenpflichtiges Parkticket nicht gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, fallen bis zu 40 Euro Bußgeld an. Die Zahlungsaufforderung wird aber nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Betroffene sollten aber gleich vor Ort zahlen und sich dies auch mit exakten Angaben quittieren lassen. Der Club empfiehlt, diese Quittung dann mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren. Auch ein Foto der Parksituation hilft als Beweissicherung. Kommt nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien, sollten betroffene Halter unbedingt und unverzüglich Rechtsrat einholen. Im Nachgang stellen kroatische Anwälte oftmals mehrere hundert Euro in Rechnung.

 

Die Vignettenpflicht in Österreich ist zwar grundsätzlich bekannt, doch auch eine fehlerhafte Anbringung wird in gleicher Höhe wie das Fehlen der Vignette bestraft: Die Pkw-Ersatzmaut liegt bei 120 Euro. Wird eine bereits verklebte Vignette abgelöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, sind sogar 240 Euro fällig. Dies ist ein Betrug. (ampnet/TX)