ADAC warnt vor Kopfhörern im Verkehr.




Viele junge Radfahrer tragen Kopfhörer oder Ohrstöpsel und können so nur sehr eingeschränkt das Verkehrsgeschehen wahrnehmen. Das hat der ADAC bei einer groß angelegten Aktion in vielen deutschen Städten herausgefunden. Von weit mehr als 7.300 beobachteten Schülern und Studenten ließen sich knapp 700 über Kopfhörer beschallen.

 

Damit verhindert fast jeder zehnte junge Radfahrer, dass relevante Verkehrsgeräusche vollständig zu ihm durchdringen. Situationen können so schwerer eingeschätzt, angemessene Reaktionen verzögert oder am Ende verhindert werden.

 

Von den Radfahrern waren fast 160 mit ihrem Smartphone beschäftigt. Diese Zahl zeigt auch, dass viele junge Menschen die Gefahr durch eine Ablenkung eklatant unterschätzen. Gerade weil Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern ungeschützt sind, sind vorausschauendes Fahren und Aufmerksamkeit besonders wichtig. Radfahrer benötigen immer die volle Konzentration für und auf den Straßenverkehr und müssen zu jederzeit bremsen können. Ein wichtiger Punkt hierbei: Beide Hände müssen am Lenker sein, um immer auf Hindernisse reagieren zu können.

 

Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, dass der § 23 Abs. 1 der StVO die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik, verbietet. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann zudem machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer Mensch verletzt. (ampnet/TX)