Änderung bei der Bewilligung besonderer Verschlüsse.




„Wer noch genau bis zum 30. April 2016 eine so genannte Bewilligung als zugelassener Versender bekam, hatte automatisch auch immer eine Bewilligung für die Verwendung besonderer Verschlüsse“, erklärt Holger Hille, Gründer und Geschäftsführer von First Class Zollservice, auf die Nachfrage zu den Veränderungen.

 

Zugelassen waren dafür die besonderen Verschlüsse „Tyden Seal“ bzw. „Mini-Breakaway“. Diese Verschlüsse dürfen im Rahmen einer offiziellen Übergangsregelung aber nur noch bis zum 1. Mai 2019 benutzt werden.

 

Inhaber einer Bewilligung zugelassener Versender, die bereits jetzt neue bzw. weitere besondere Verschlüsse, alternativ oder auch nur zusätzlich zu den beiden bisherigen Verschlüssen, verwenden möchten, können dies nun ganz offiziell beantragen.

 

Zukünftig, das heißt ganz genau ab dem 01. Mai 2019, darf dann nur noch die so genannte „Bednorz-Plombe“, mit vorliegender Bewilligung, verwendet werden. Ausnahmen oder Verlängerungen gibt es nicht mehr!

 

Bei Fragen steht das Team von First Class Zollservice bereit, einfach unter www.first-class-zollservice.de. (TX)