Alkohol beeinträchtigt jeden Menschen.




Alkohol und Autofahren ist eine schlechte Kombination. Aber auch der Restalkohol darf nicht unterschätzt werden. Nach einer Feier, wie sie jetzt wieder in den Faschings- und Karnevalshochburgen anstehen, wird die Gefahr durch Restalkohol am folgenden Morgen zu oft unterschätzt. Viele setzen sich laut ADAC mit reinem Gewissen hinters Steuer..

 

Wer aber einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, muss ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Strafe und Führerscheinentzug rechnen. Übermüdung und der „Kater“ beeinflussen das Reaktionsvermögen zusätzlich negativ.

 

Je nach Konstitution, Größe und Gewicht vertragen Menschen Alkohol völlig unterschiedlich. Ein Mann mit 80 Kilogramm Gewicht trinkt von 20 Uhr bis 1 Uhr morgens pro Stunde je einen halben Liter Bier und je einen Schnaps. Dann hat er rund 1,55 Promille im Blut. Würde er jetzt noch fahren, gäbe es eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Register, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, und vor Wiedererteilung wird möglicherweise eine MPU angeordnet. Zudem droht ein Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis 5.000 Euro und eine komplette bzw. teilweise Leistungskürzung in der Kaskoversicherung. Erst gegen 14 Uhr kann dieser Mann damit rechnen unter den 0,3 Promille zu sein.

 

Solche Berechnungen können aber immer nur einen Orientierungswert bieten, denn der menschliche Körper ist keine Maschine. Wie stark der Alkohol einen Menschen beeinflusst, hängt auch von der Tagesform ab, ob er etwas gegessen hat oder erkrankt ist.

 

Wundermittel oder Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Der Körper lässt sich nicht austricksen und baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Da helfen weder Schlaf, schwitzen, duschen oder Kaffee trinken. Vorsicht vor Medikamenten: Diese können Wechselwirkungen auslösen.

 

Für Leute vor Vollendung des 21. Lebensjahres und ältere Fahranfänger in der Probezeit gilt nach wie vor null Promille. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die Fahruntüchtigkeit auf 1,6 Promille festgelegt. Wird der Wert erreicht, geht es um eine Straftat. (ampnet/TX)