Alkohol-Interlock wird positiv bewertet.




Auf dem 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde eine Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen (AIP) mit einem Modellversuch als positiv bewertet. Alkoholsünder, die für das Programm geeignet sind, behalten ihren Führerschein, müssen aber eine Wegfahrsperre in ihrem Fahrzeug haben, die erst nach einem negativen Atemalkoholtest entriegelt wird.

 

In Verbindung mit einer verkehrspsychologischen Begleitmaßnahme, werden somit Fahrten unter Alkoholeinfluss verhindert.

 

Die DVW und der ACE begrüßten den Vorschlag als Ergänzung zu den bestehenden Maßnahmen. Das Modell soll für erstmalige Alkoholsünder offenstehen, die im strafrechtlich relevanten Bereich bis 1,59 Promille beim Fahren erwischt wurden. Um aber teilnehmen zu können, müssen sie eine qualifizierte medizinisch-psychologische Eingangsuntersuchung durch einen neutralen Sachverständigen jedoch erst einmal bestehen.

 

Viel diskutiert wurde im Arbeitskreis über die juristischen Hürden, um den Systemeinsatz rechtlich abzusichern, da gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden müssten. Einig waren sich die Teilnehmer aber bei der Ausweitung der Maßnahme in bestimmten Bereichen. So sprach sich dieser Arbeitskreis für den europaweit verpflichtenden Einbau von Alkohol-Interlock-Geräten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr aus, da hier ein erhöhtes Gefahrenpotential herrsche. (ampnet/TX)