Alkohol noch immer Hauptgrund für MPU.




Alkoholauffälligkeit ist mit einem Anteil von 40 Prozent nach wie vor der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Dies berichtet nun die BASt. Die 14 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung führten in 2019 insgesamt 86.177 MPUs durch. Damit hat sich die Zahl mit 1 Prozent kaum verringert.

 

Mit fast 40 Prozent bilden die Alkohol-Fragestellungen zusammengefasst nach wie vor die stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten. Es folgen „Drogen und Medikamente“ mit 31 Prozent und „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (18 %).

 

Von den 86.177 begutachteten Personen waren 57 Prozent „geeignet“ und 38 Prozent schließlich „ungeeignet“, ihre Fahrerlaubnis überhaupt wieder zu erlangen. 5 Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an dem Extrakurs für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

 

MPU ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für Straßenverkehrsbehörden, ob Personen die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten oder nicht. Wird die Erlaubnis nicht zugesprochen, können diese Personen die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum jedoch neu beantragen.

 

Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund dieses Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Erlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen erteilt werden. (ampnet/TX)