Alkoholisierte Radler riskieren Führerschein.




Wenn Feierlichkeiten dazu verführen, sich das eine oder andere Glas mehr zu genehmigen, kommt mancher auf die Idee, für die Heimfahrt in alkoholisiertem Zustand auf das Fahrrad umzusteigen. „Dies ist jedoch keine gute Idee“, warnt Dr. Petra Schulz-Ruckriegel, Psychologin an den amtlichen Beratungsstellen für Fahreignung von der DEKRA. Denn auch Fahrradfahrer können damit ihren Auto-Führerschein in Gefahr bringen.

 

Ein Alkoholpegel von 1,6 Promille oder mehr hat einen Strafbefehl und eine Geldstrafe zur Folge, die durchaus ein Monatsgehalt betragen kann. Und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde verlangt dann regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen. Schließt die betroffene Person dann diese Untersuchung nicht erfolgreich ab, ist der Führerschein erst einmal weg.

 

„Das Fatale bei alkoholisierten Radfahrern ist, dass sich die zuständige Führerscheinstelle oft erst relativ spät, manchmal sogar erst ein bis zwei Jahre nach der Alkoholkontrolle bei dem Betroffenen meldet und ihn sehr kurzfristig zur medizinisch-psychologischen Untersuchung auffordert“, sagt Petra Schulz-Ruckriegel. „Das ist für relativ viele eine zu kurze Zeit zur Vorbereitung. So verschlechtern sich die Erfolgschancen deutlich“.

 

Die Expertin empfiehlt daher, sich schon frühzeitig über den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu informieren. Die offizielle Begutachtungsstell für Fahreignung (BfF) führt dazu viele bundesweite Informationsveranstaltungen durch, in denen man sich anonym, ohne Voranmeldung und kostenfrei über den genauen Ablauf der MPU und die Voraussetzungen für eine positive Prognose informieren kann. Die Orte und Termine finden Interessenten z.B. unter: www.dekra.de/mpu. (ampnet/TX)