Alte Pkw oftmals besser gepflegt.




Der Oldtimer-Boom in Deutschland ist ungebrochen. Derzeit sind knapp 480.000 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterwegs. Eine Steigerung von 11 Prozent. Dabei ziert das H-Kennzeichen nur solche Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und erst nach einer amtlichen Prüfung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt wurden.

 

Die GTÜ hat Vorkriegsfahrzeuge und Klassiker der Altersgruppe 30 bis 40 Jahre unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen: Meist sind die alten Schätzchen gut in Schuss und im Vergleich mit vielen ihrer jüngeren „Artgenossen“ mit deutlich weniger technischen Mängeln unterwegs. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass die meist sehr gepflegten Klassiker mit H-Kennzeichen bei den Mängeln auf dem Niveau der 8 bis 9 Jahre alten Pkw in dieser GTÜ-Mängelstatistik liegen.

 

Bei den von der GTÜ im Rahmen der HU untersuchten Oldtimer wurden noch am häufigsten Mängel in den Baugruppen „Fahrgestell, Rahmen, Aufbau“, „Bremsanlage“, „Beleuchtung, Elektrik“, „Umweltbelastung“ und „Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen“ festgestellt.

 

Ein völlig anderes Bild geben die Klassiker aus der Vorkriegszeit: Bei den für den Straßenverkehr zugelassenen Oldtimern der Baujahre 1920 bis 1940 sind 75 Prozent in meist sehr gepflegtem Zustand und ohne jegliche Mängel unterwegs. Lediglich 18,4 Prozent dieser historischen Fahrzeuge aus dem genannten Zeitraum weisen „geringe Mängel“ auf, bei gerade einmal 6,6 Prozent stellte die GTÜ „erhebliche Mängel“ fest.

 

Gute Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen gefahren werden. Auch Oldtimer müssen alle 24 Monate zur HU.

 

Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses auch der Pflege von „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“ und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Reduzierung der anfallenden Steuerlast. Damit will der Gesetzgeber die Besitzer beim Erhalt dieses klassischen Fahrzeugs unterstützen. (ampnet/TX)