Alter TÜV-Report als Tipp auf gute H-Kandidaten.




Nach 30 Jahren ist es soweit: Hat ein Auto dieses Alter erreicht, gilt es als „Oldtimer“ und darf in Deutschland ein H-Kennzeichen führen. Im laufenden Jahr gilt das für Fahrzeuge, die 1988 erstmalig zugelassen wurden. Der TÜV-Verband hat in alten TÜV-Report-Ausgaben geblättert und festgestellt, wie sich die Modelle dort präsentiert haben.

 

In den TÜV-Reports von 1993, 1994 und 2000 finden sich einige Modelle des Jahres 1988, die nach 30 Jahren sicher ein Hingucker sein könnten. „Die alten TÜV-Report-Ausgaben beschreiben durch die Auswertung der Hauptuntersuchungen sehr genau den Zustand der Autos bis sie ca. 11 Jahre alt waren“, sagt Frank Schneider, Oldtimer-Experte beim VdTÜV. „Dadurch wird deutlich, welche Mängel sie damals bereits hatten“. Wer heute mit dem Gedanken spielt, sich einen Oldtimer zu kaufen, bekommt so Hinweise, worauf beim Fahrzeug geachtet werden sollte. (ampnet/TX)