Am Morgen danach nicht ans Steuer.




Die tollen Tage zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch gelten für viele Menschen als fünfte Jahreszeit. Doch das närrische Treiben hat vor allem für Autofahrer seine Tücken. Nach Angaben des ADAC ist Alkohol der häufigste Grund in der Faschingszeit den Führerschein zu verlieren. Auch wer sich im Kostüm hinters Steuer setzt, sollte vorsichtig sein.

 

Hinter dem Steuer hört der Faschingsspaß schnell auf: Zwar sind einige Verkleidungen für Autofahrer nicht grundsätzlich ein großes Tabu, aber die Bewegungsfreiheit, Sicht und Gehör dürfen durch das Kostüm nicht eingeschränkt werden.

 

Eine Pappnase ist nach Auskunft des Automobilclubs von Deutschland (AvD) mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, auf weitere Accessoires wie Augenklappe oder eine komplette Gesichtsmaske sollte  vornehmlich verzichtet werden, da sie die Wahrnehmung trüben...

 

Wer so Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit zehn Euro Bußgeld rechnen.

 

Kommt es zu einem Unfall sieht es schon wesentlich schlimmer aus, denn dann droht im Zweifelsfall gar der Verlust des Kaskoschutzes.

 

Auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist, so stellt das Tragen einer Maske an den närrischen Tagen keinen Verstoß gegen das bekannte Vermummungsverbot dar. Ab Aschermittwoch gilt aber: Maske wieder ab! Wer danach noch mit einer Maske geblitzt wird, muss im Fall einer Überführung mit höheren Strafen rechnen, da ihm möglicherweise Vorsatz unterstellt wird.

 

In der Faschingszeit müssen Autofahrer grundsätzlich mit verstärkten Polizeikontrollen in der ganzen Bundesrepublik rechnen. Nicht nur während des Karnevals (Faschings) gilt grundsätzlich: Wer feiern und dabei Alkohol trinken möchte, sollte von vorneherein ein passende Mitfahrgelegenheit suchen, welche keinen Alkohol trinkt, oder mit dem Taxi bzw. den öffentlichen Verkehrsmitteln den Heimweg antreten.

 

Dieser dumme August wollte ganz schlau sein und per Zweirad seinen Führerschein schonen. War wohl nix! Denn wenn er seine rote Nase auf den Asphalt drückt, dann kennen die Herren mit der weißen Mütze kein Pardon. Da hört der Spaß auf! Schon mit einem Alkoholgehalt von 0,25 mg pro Liter Atemluft ist der Führerschein für vier Wochen weg. Auch, wenn per Zweirad on Tour.

 

Zusätzlich gibt es in Flensburg vier Punkte und 500 Euro Bußgeld. Bei auffälliger Fahrweise und 1,1 Promille ist das sogar schon eine Straftat. Das heißt: Führerschein sofort weg, Geldstrafe und sieben Punkte, die fünf Jahre lang nicht gelöscht werden. Da hilft kein Fahrrad. Da kommt jede Taxi-Fahrt billiger und ist für alle beteiligten auch sicherer.

 

Und noch ein Tipp für alle Clowns, Cowboys, Piraten und Gallier mit Maske, Augenklappe, breitkrempigem Stetson oder üppiger Perücke: Sobald die Sicht durchs Kostüm behindert werden kann, dann bitte zur Verkehrsteilnahme dringend „abrüsten“! Verkehrssicherheitsexperte Christian Weishuber von der Allianz Versicherung warnt: „Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre unhandliche Kostüme am Steuer eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Außerdem kostet das Tragen einer Maske beim Autofahren bei einer Polizeikontrolle dem Autolenker ein Bußgeld. Das gilt auch für Radfahrer!“. Dies bleibt so... (ampnet/TX)