Anlagenbetreiber brauchen externen Sachverstand.




2006, als das Monopol für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen fiel, ging die GTÜ mbH den ersten Schritt Richtung Full-Service-Dienstleister. 2010 wurde der Geschäftsbereich Anlagensicherheit als eigenständige Gesellschaft ausgegliedert. Deutschlandweit sind heute mehr als 100 GTÜ-Partner für die Tochtergesellschaft im Einsatz.

 

Das Aufgabengebiet der GTÜ Anlagensicherheit ist vielfältig: Überwacht werden beispielsweise Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz wie beispielsweise Füllanlangen für Flüssiggas, Altölsammelbehälter oder auch Tankstellen. Und auch die Prüfung von Druckgeräten und Druckbehältern oder Aufzugsanlagen bis hin zu Aufzügen nach Maschinenrichtlinie für sichere Wartungen von Windkraftwerken gehören zum allgemeinen Aufgabengebiet. (ampnet/TX)