Atemalkoholtest reicht für MPU aus.




Liegt bei einer Kontrolle nur der Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe, rechtfertigt auch die Messung mit einem Vortestgerät die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass die Messwerte vor allem unter der Berücksichtigung des Sicherheitsabschlags zuverlässig seien (Az. 1 K 10622/17.TR).

 

Wie die Anwaltshotline nun berichtet, hatten Passanten einen Autofahrer regungslos in seinem Pkw vorgefunden. Die Polizei stellte mit Hilfe eines Vortesters einen Alkoholwert von hohen 2,62 Promille fest. Nachdem die Beamten den Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt hatten, argumentierte der Pkw-Fahrer, dass er als Berufspendler am nächsten Morgen mit dem Auto zur Arbeit fahren müsse und daher den Schlüssel benötige. Der Hinweis, dass er aufgrund des hohen Alkoholpegels auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig sei, ließ ihn unbeeindruckt. Zur daraufhin angeforderten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erschien der betroffene Mann dann nie. Dieser berief sich darauf, dass die Messung des Atemalkohlgehalts mit dem Gerät zu ungenau sei.

 

Das Gericht schloss sich dieser Auffassung nicht an: Das Verhalten des Autofahrers lege den Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe und mache deutlich, dass er nicht zwischen Alkoholgenuss und einer Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden könne. Zudem war nicht der gemessene Wert die Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis an sich, sondern lediglich für weiterführende Maßnahmen, in diesem Fall die Anordnung der MPU. Die Richter betonten, dass moderne Vortestgeräte durchaus zuverlässige Werte liefern. Etwaige Ungenauigkeiten würden außerdem durch den Sicherheitsabschlag von 15 Prozent ausgeglichen. (ampnet/TX)