Auch Bremsen will gelernt sein.




Jeder kennt die Situation: Auf der Autobahn herrscht Feierabendverkehr, alles drängt sich dicht an dicht mit dem Ziel, möglichst schnell zu Hause anzukommen. Jede Lücke wird genutzt, um etwas mehr Geschwindigkeit aufzunehmen, der Sicherheitsabstand schrumpft und schrumpft. Und dann leuchten plötzlich die Bremslichter vor einem auf...

 

Damit es zu solchen Situationen nicht kommt, regelt § 4 Abs. 1 der StVO den Sicherheitsabstand, allerdings macht er keine konkrete Angabe.

 

Im Gesetzestext heißt es lediglich, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass man im Falle einer Bremsung rechtzeitig zum Stehen kommt. Der einzuhaltende Abstand ist demnach vom Tempo, der Fahrbahnbeschaffenheit sowie der Witterung abhängig.

 

Eine Faustformel besagt, dass innerhalb von Ortschaften ein Abstand eingehalten werden sollte, der der in 1 Sekunde zurückgelegten Strecke entspricht (bei Tempo 50 also 15 m oder aber bis zu drei Pkw-Längen). Außerhalb von Ortschaften vergrößert sich der Sicherheitsabstand auf das halbierte Tempo in Metern, bei Tempo 100 folglich auf 50 Meter.

 

Beim Mindestabstand handelt es sich aber um einen Minimalabstand, der entsprechend vergrößert werden muss, wenn etwa Straßen- und Sichtverhältnisse schlecht sind, betont der DVR. Im Ernstfall benötigt man nämlich nicht nur die Zeit, die Gefahr zu erkennen, sondern auch entsprechend zu reagieren. Diese Reaktionszeit beträgt gut 1 Sekunde: 1 Sekunde, in der der Wagen mit unverminderter Geschwindigkeit auf ein Hindernis zufährt. Bei Tempo 100 legt ein Fahrzeug rund 30 Meter zurück, bevor der Bremsvorgang generell begonnen hat.

 

Heute hilft hier der Notbremsassistent. Dieser misst den Abstand zum Vordermann unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrtgeschwindigkeit, warnt frühzeitig, wenn er sich verringert und verschafft dem Fahrer so wertvolle Zeit zu reagieren. Wenn es zur Bremsung kommt, unterstützt er den Fahrer, indem er die Bremsung verstärkt, sofern das Bremspedal nicht richtig durchgetreten wird. Und bleibt eine Bremsung aus, führt der Notbremsassistent eine Bremsung auch völlig eigenständig durch...

 

Aus der Verantwortung entlässt der Notbremsassistent den Fahrer aber nicht. Richtiges Bremsen will also weiterhin richtig gelernt sein. (ampnet/TX)