Aufschub für steuerliche Behandlung.




Das Bundesfinanzministerium hat ganz offiziell eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bei der steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen von Automobilhändlern bis Ende dieses Jahres bestätigt. Damit können Autohändler vorerst wie üblich Garantien auf verkaufte Gebrauchtwagen geben, ohne die Versicherungssteuer abführen zu müssen.

 

Der ZDK hatte zuvor in einem offenen Brief an den Finanzminister Olaf Scholz auf die Tragweite einer geplanten Änderung verwiesen. Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, würden durch die neue Anordnung des Ministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern. Im Zweifel müssten sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern also registrieren, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, den ganz besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen. Die Anweisung war sehr kurzfristig und unangekündigt im Mai vom Bund an die Finanzbehörden der Bundesländer ergangen und eigentlich schon zum 1. Juli geplant.

 

Nun soll es nicht vor dem 31. Dezember 2021 in Kraft treten. (ampnet/SW)