Aus der Verbrenner nur ein Wunsch.




Das Rennen ist eröffnet und jeder versucht, der Erste zu sein. Wenn es ums Verbot des Verbrennungsmotors geht, kann es einigen Leuten gar nicht schnell genug gehen. Doch bevor die nationalen Regierungen ihre Ankündigungen wahr machen, lohnt einmal der Blick nach Brüssel. Denn die rechtlichen Grundlagen liegen in den europäischen Vorschriften.

 

Die Regelung für die Zulassung von Fahrzeugen in der EU wurde zuletzt erst zum 1. September 2020 (EU 858/2018) aktualisiert. Dadurch, so ein Rechtsgutachten der Berliner Rechtsanwaltkanzlei Becker Büttner Held, „schafft die Verordnung ein unionsweites Genehmigungsverfahren zur Verwirklichung des Binnenmarktes, wozu vor allem eine Harmonisierung und Spezifikation der technischen Anforderungen an Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge und Anerkennung einer erteilten EU-Typengenehmigung gehören“. Dieses Gutachten erstellte die Kanzlei im Auftrag der Berliner Stiftung Klimaneutralität.

 

Danach darf einem Fahrzeug, das diese europäischen Bestimmungen erfüllt, in keinem EU-Staat diese Zulassung verweigert werden. (ampnet/TX)