Außergerichtliche Einigung in Darmstadt.




Im Streit um saubere Luft hat sich das Land Hessen mit den Klägern VCD und DUH auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Für zwei von Stickstoffdioxid (NO2) stark belastete Straßenzüge gibt es ab Juni 2019 erste Diesel-Fahrverbote. Dabei sei nachgewiesen, dass dies zu keinen Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen der Stadt führe.

 

Teil dieser Einigung zwischen den klagenden Verbänden und den dafür zuständigen kommunalen Behörden sind auch weitere Maßnahmen der Stadt zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs. Für den Fall, dass die Luftqualität doch nicht besser werden sollte, wie erwartet, wurde bereits eine weitere Verständigung vereinbart. (ampnet/TX)