Auto-Werkstätten dürfen geöffnet bleiben.




Autohäuser werden die Türen zu den Showrooms vermutlich nicht mehr öffnen dürfen. Die Kfz-Werkstätten sind dagegen von der Anordnung zur Schließung ausgenommen, sehr wahrscheinlich bundesweit. Am Montag hatten die Bundesregierung und die Länder weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.

 

Für typische Autohäuser, die sowohl Handel als auch Werkstatt haben, stellt sich damit ab sofort die Frage, wie es die Bundesländer in ihren Ausführungsverordnungen regeln. Vermutlich muss der Showroom ganz geschlossen und der Verkauf eingestellt werden, während die Werkstatt weiterarbeiten darf. Die Öffnungszeiten dürften hier von 8:00 bis 22:00 Uhr ausgeweitet werden.

 

Der ZDK zeigt sich recht besorgt über die von der Regierung vereinbarte Untersagung u.a. des stationären Kraftfahrzeughandels. Dies bringe die Unternehmen in eine prekäre Lage, meinte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Zu viele Betriebe würden ein generelles Handelsverbot ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen“. Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zu dem Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie zuvor dagewesenen Krisensituation, ergänzte Thomas Peckruhn. Man sehe nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen weiteren Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne. (ampnet/TX)