Autohäuser bis Inzidenz 150 geöffnet.




Auch wenn jetzt alles bundeseinheitlich geregelt sein sollte, sind vielen Menschen die Regelungen der „Bundes-Notbremse“ in der Pandemie immer noch nicht geläufig. Dass Kfz-Werkstätten als systemrelevante Betriebe auch jetzt weiter arbeiten können, ist bekannt. Aber was ist zum Beispiel mit dem Besuch im Autohaus?

 

„Wir halten unser Fahrzeug- und Servicegeschäft für die Kunden auch unter den Bedingungen der Bundes-Notbremse aufrecht. Dabei achten wir streng auf die Hygienevorschriften und die jeweils vor Ort geltenden Regelungen. Unsere Autohäuser sind weiter über verschiedene Kanäle erreichbar“, stellt z.B. Opel-Deutschland-Chef Andreas Marx klar.

 

Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt Kunden bei einem Inzidenzwert von unter 100 in ihrem Landkreis wie gewohnt den Weg zum Händler. Unter Einhaltung der Maskenpflicht dürfen sie sich dort beraten lassen und Probefahrten unter strengen Hygienevorschriften unternehmen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 greift wie im gesamten Einzelhandel das „Click & Meet“-Verfahren. Die Autohäuser dürfen Kunden zu einem vereinbarten Termin und bei Vorlage eines negativen Tests empfangen, um sie in den Showrooms beraten sowie Probefahrten unter den gültigen Regeln anbieten. Ab einer Inzidenz von 150 können allein nur noch nach Terminvereinbarung Fahrzeuge am Autohaus abgeholt bzw. ausgeliefert werden, nach „Click & Collect“-Prinzip. (ampnet/TX)