Autokredit ohne Darlehensbedingungen nicht rechtskräftig.




Dass sich der Widerruf von Autokrediten trotz Nutzungsentschädigung lohnt, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart. Die MZS-Rechtsanwälte erstritten es für ihren Mandanten am 22. November 2018 (AZ 25 O 119/18). Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht konnte durchsetzen, dass das Gericht den Darlehenswiderruf bestätigte.

 

Der Mandant darf seinen Mercedes C 250d T zurückgeben und erhält 1.167 Euro von der Bank. Gegengerechnet hatte der Kläger bereits selbst einen Wertersatz in Höhe von 9.691 Euro für 51.818 gefahrene Kilometer seit Ende 2016. Der Mandant hatte das Fahrzeug bei der Mercedes-Bank mit einer Nettodarlehenssumme 45.600 Euro per Kredit am 27. September 2016 finanziert. Am 02. Februar 2018 widerrief er den Kreditvertrag mit der Begründung, dass in seinen ganzen Unterlagen die Darlehensbedingungen fehlten. Ist es der Fall, beginnt die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen, der Widerruf ist also noch wesentlich später möglich, sogar noch nach Zahlung der letzten Rate.

 

Das Gericht befand nun, dass die Bank mangels Aushändigung der Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss die gesetzlichen Angaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte. Der Widerruf ist somit gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar 2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag muss daher rückabgewickelt werden. (ampnet/TX)