Automatik-Führerschein soll vollwertig werden.




Renate Bartelt-Lehrfeld, aktuelle Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), stellte in der vorigen Woche in Aussicht, dass Fahrschüler zukünftig im direkten Anschluss an die Automatikprüfung die Möglichkeit haben, sich zusätzlich auch noch an einem Schaltgetriebe-Fahrzeug testen zu lassen.

 

Diese Neuerung gab sie beim Fahrschulforum der Moving Road Safety Association e.V. am Schwielowsee bekannt.

 

Die neue Änderung würde bedeuten, dass keine erneute Fahrerlaubnis Prüfung mehr notwendig wäre. Renate Bartelt-Lehrfeld habe dies nach ihrer Aussagen von der EU-Kommission telefonisch erklärt bekommen. Das Fahrtraining könne auf diese Art und Weise vermehrt auf Automatik-Modellen stattfinden und Fahrschüler besser auf das Bedienen von E-Autos vorbereitet werden, so die Referatsleiterin.

 

Bisher waren Fahrschüler, die ihre Prüfung allein auf einem Automatik-Getriebe ablegten, nicht für das Fahren von Fahrzeugen mit Schalter zugelassen. Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte ein ergänzender Schaltgetriebe-Test von einer staatlich zugelassenen Stelle, wie einer Fahrschule, so direkt abgenommen werden.

 

Der Schüler bekomme dann direkt den Führerschein ohne den Eintrag, der ihnen das Fahren von Schaltgetriebe-Fahrzeugen untersagt. Wer die Prüfung lieber später ablegen wolle, bekäme zunächst den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis mit Automatik-Eintrag. (ampnet/TX)