Automatisierte Fahrzeuge sind abgedeckt.


In diesem Jahr gehen in mehreren Bundesländern neue Teststrecken für das automatisierte Fahren in Betrieb. Während das erste digitale Feld zwischen Nürnberg und München auf die A 9 beschränkt war, sollen die neuen Strecken auch Fahrten auf Landstraßen oder im Stadtverkehr ermöglichen. Auch zwischen Deutschland und Frankreich wird getestet.

automatisiertes Fahren

Wie der GDV mitteilt, muss sich dabei niemand darum sorgen, wer dafür aufkommt, wenn es bei den automatisierten Systemen zu einem Unfall kommt. Denn in dem Fall werden die Schäden Dritter immer von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters bezahlt. Für die Entschädigung der Unfallopfer ist es demnach egal, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder durch ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde, betont das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Alle Gefahren sind durch die  Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Vorgeschrieben ist ferner, dass bei allen Testfahrten weiterhin immer ein Mensch an Bord dabei sein muss, der in einem Notfall eingreifen kann. Sollte es dennoch zu Unfällen kommen, werden die Unfallopfer von der Kfz-Versicherung eben entschädigt, die auch für jedes automatisierte Fahrzeug in der Bundesrepublik abgeschlossen werden muss. (ampnet/TX)