Automobilclub hält StVO-Novelle für überzogen.




Die mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) heute in Kraft tretenden Änderungen hält der Automobilclub Mobil in Deutschland in Teilen für „überzogen“. Die verschärften Regelungen nennt Präsident Dr. Michael Haberland eine „Führerschein-Vernichtungsmaschine“. Die teils drastischen Änderungen seien gerade in der Krise ein falsches Signal.

 

Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um bis zu 20 km/h muss ab 28. April tiefer in die Tasche gegriffen werden. Bei diesen haben sich die Regelsätze der Bußgelder sogar verdoppelt. Auch Fahrverbote werden bei geringeren Verstößen nun verhängt. Innerorts können diese ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h verhängt werden. Punkte in Flensburg können mit Inkrafttreten der Novelle ebenfalls viel leichter erreicht werden. Ein Punkt droht künftig ab 21 km/h zu viel.

 

Mobil in Deutschland sieht aber auch sinnvolle Neuerungen: Wird gegen die Regelungen von Rettungsgassen verstoßen, drohen bis zu 200 Euro Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Befahren der Rettungsgasse wird noch etwas härter bestraft. Hierfür können zukünftig sogar mindestens 240 Euro Bußgeld sowie zusätzlich zwei Punkte und ein zudem Fahrverbot von einem Monat fällig werden.

 

Weitere Verschärfungen des Katalogs betreffen das Halten, Parken und Einhalten von Sicherheitsabständen. Das Halten in zweiter Reihe wird künftig mit 55 Euro Bußgeld bestraft. Im Falle einer Behinderung mit 70 Euro. Für das Parken in zweiter Reihe mit einer Behinderung werden 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen wird laut Novelle mit 55 Euro bestraft.

 

Zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern muss innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts von 2 m gehalten werden. (ampnet/TX)