Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubsaison haben die Autovermieter Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt die bestehenden Forderungen von EU-Kommission und EU-Verbraucherverbänden erfüllt und ihr Preise so gestaltet, dass für die Verbraucher Klarheit herrscht. Bislang gab es bei Online-Buchungen häufig unübersichtliche Unterschiede.
Im Einzelnen versprechen die Unternehmen, dass fortan alle Kosten im genannten Gesamtpreis enthalten sind. Der Betrag, der auf der Website erscheint, entspricht dem Endpreis, der tatsächlich zu zahlen ist. In ihm sind alle zusätzlichen Kosten enthalten, wie beispielsweise Gebühren für Einwegmiete, Betankung, die Übernahme am Flughafen oder aber auch Sondergebühren für junge Autofahrer.
Zudem müssen die wichtigsten Leistungen in den Nutzungsbedingungen in allen Landessprachen vermerkt sein: Die Kunden müssen sich nicht mit unklaren oder mit irreführenden Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung herumschlagen, wie etwa inbegriffene oder nicht enthaltene Kilometer, Regelungen bei der Betankung, etwaige Stornierungsbedingungen und der Höhe einer Kaution.
Optionale Extras für die ein gesonderter Betrag zu entrichten ist, müssen nun ganz klar gekennzeichnet werden. Das gilt vor allem für zusätzliche Versicherungen, die sich auf die Selbstbeteiligung bei Schäden durch Diebstahl oder Unfall beziehen und diese verringern. Es muss eindeutig angegeben werden, was im Schadensfall im Basispreis enthalten ist und insbesondere was der Fahrer gegebenenfalls noch selbst zu bezahlen hat. Auch bei Zusatzversicherungen ist der Versicherungsumfang, also was enthalten ist und was nicht, ganz eindeutig anzugeben, bevor der Verbraucher den Vertrag unterschreibt. (ampnet/TX)
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