BASt prüft Grünpfeil für Radfahrer.




Bei Rot an Ampeln nach einem vorherigen Anhalten rechts abbiegen, dies erlaubt die StVO, wenn rechts neben jenem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund befindlich ist. Die nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung soll aktuell mittels Novelle am rechten Fahrbahnrand gelegene Radstreifen ausgedehnt werden.

 

Die BASt initiiert im Auftrag des BMVI nun einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken. In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.

 

Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der älteren Regelung nichts: Es darf nach dem vorherigen Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gar gefährdet werden. Neu ist aber, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ dies ausschließlich Radfahrern genehmigen.

 

2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dann entsprechend angepasst werden. (ampnet/TX)