Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass Autofahrer auch dann noch halten können, wenn der Vordermann plötzlich abbremst, erläutert der ADAC. Dies ist nach der Rechtsprechung dann eingehalten, wenn etwa der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Ist der Vordermann an einem üblichen Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man nur 2 Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt.
Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der Fall, wenn der Abstand nur kurzzeitig vorübergehend unterschritten wird. Fährt aber jemand extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat, als Nötigung, in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat er ein Fahrverbot oder am Ende sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten. (ampnet/SW)
Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...