Betrunkener Beifahrer hat keine Mitschuld.




Wer als Beifahrer in einem verunglückten Auto mitgefahren ist, welches von einem Betrunkenen gesteuert wurde, trägt bei diesem Unfall eine Mitschuld. Allerdings nur, wenn er noch ausreichend Gelegenheit hatte das Fahrzeug zu verlassen, nachdem ihm die Trunkenheit des Fahrers bewusst wurde. So das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 1 U 72/10).

 

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde im vorliegenden Fall der Beifahrer bei einem Zusammenstoß getötet. Sowohl er als auch der Fahrzeugführer waren bei der Abfahrt hochgradig alkoholisiert gewesen.

 

Welchen Zweck die Fahrt der beiden Betrunkenen überhaupt hatte, lässt sich nicht mehr feststellen, da auch der überlebende und inzwischen wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Fahrer sich an überhaupt nichts mehr erinnert. Der Sohn des umgekommenen Beifahrers verlangte, ihm den gesamten zukünftig entstehenden Unterhaltsschaden zu ersetzen, der aus dem Tod des Vaters resultiert. In diesem Fall ein großer Betrag.

 

Dem stimmte das Gericht zu. Zwar müsse sich der Umgekommene prinzipiell ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil er in Kenntnis der Trunkenheit des Fahrers in dem Auto mitgefahren ist. Doch im konkreten Fall blieb fraglich, ob der Mann auf Grund seiner eigenen Alkoholisierung überhaupt die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug vor dem Losfahren noch zu verlassen. Dies konnte zu keinem Zeitpunkt wirklich geklärt werden.

 

Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Fahrer könne in diesem Fall ohne seine Zustimmung spontan losgefahren sein oder er selbst in seinem Rausch eingeschlafen und so die Abfahrt des Wagens gar nicht mitbekommen haben. Da dies jedoch komplett unaufgeklärt blieb, kam für die Oberlandesrichter ein Mitverschulden nicht in Betracht. (ampnet/TX)