BGH geht sogar von „Sachmangel“ aus.




Noch ist kein Urteil gefällt, doch der Bundesgerichtshof geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die illegalen Abschaltvorrichtungen bei älteren Diesel-Fahrzeugen von VW einen „Sachmangel“ darstellen. Damit dürften Medien zu Folge klagende Kunden juristisch Rückenwind bekommen. VW teilt diese Einschätzung. (ampnet/TX)