BGH lässt Musterklage nicht zu.




Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern für die Mercedes-Benz-Bank entschieden. Im Verfahren ging es um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wegen vermeintlich fehlerhafter Vertragsklauseln zur Widerrufsfrist bei heutigen Kreditverträgen gegen den Finanzdienstleister erhoben hatte.

 

Wie die Mercedes-Benz-Bank mitteilte, sei die Klage aufgrund fehlender Klagebefugnis vollumfänglich abgewiesen worden. Damit schlossen sich die Richter der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Frühjahr 2019 sowie der Rechtsauffassung der Bank an. (ampnet/TX)