Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen oder aber auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren.
Autofahrer dürfen nicht blinken, wenn sie in den Kreisverkehr einfahren, allerdings beim Verlassen sind sie dazu dann verpflichtet. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links.
Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies noch vor dem Ausscheren und auch Wiedereinordnen mit Hilfe des Blinkers rechtzeitig ankündigen. Das gilt auch immer bei einem haltenden Fahrzeug oder einem anderen Hindernis auf der jeweiligen Fahrbahn.
Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, um den anderen Fahrern die Absichten anzukündigen. Es gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn. Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren sehr schwere Unfälle. (ampnet/SW)
Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...