Bosch baut Spielverderber gegen E-Bike-Tuning ein...




Die Zivilstreife im rheinischen Leichlingen staunte nicht schlecht, als sie von einem E-Bike überholt wurde. Mit gut 40 km/h zog das Fahrrad an den Polizisten vorbei, die nach einer kurzen Verfolgungsfahrt den Grund für die rasante Fahrt herausfanden. Das Bike war von seinem Besitzer nach allen Regeln der (illegalen) Kunst getunt worden.

 

E-Bike-Tuning hat sich parallel zum Erfolg der elektrisch unterstützten Räder zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. google spuckt nach 0,36 Sekunden rund 41 Millionen Artikel zu dem Thema aus, darunter viele Manufakturen, die ihre Dienste anbieten.

 

Die Tuning-Anbieter wissen jedoch, dass sie sich auf einer juristischen Gratwanderung befinden und sichern sich daher entsprechend ab. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen die Unternehmen darauf, dass diese Räder nicht im Straßenverkehr und nur auf privatem Gelände bewegt werden dürfen. „Nach dem Produkthaftungsgesetz müssten diese Hersteller eigentlich beobachten, ob ihre Produkte dem Einsatzzweck entsprechend eingesetzt werden. Ich bezweifle einfach, dass es in Deutschland so viele private große Grundstücke gibt, dass diese Räder nur dort gefahren werden“, so der Experte.

 

Weil Bosch und andere Hersteller um den Fahrradstatus der elektrisch unterstützten Räder fürchten und noch weitere Regulierungen vermeiden wollen, haben sie den Tunern den Kampf angesagt. Damit reagieren die Unternehmen auf die aktuelle europäische Norm EN 15194:2017, die ab 2020 gilt. „Jeder Hersteller muss die Norm erfüllen. Wie er das erreicht, bleibt ihm überlassen“, so Claus Fleischer. „Das Volumen der Räder, die sich zum Tunen eignen, wird reduziert“. (ampnet/TX)