Bundesgerichtshof zum Kudamm-Straßenrennen.




Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, meldet die „Berliner Morgenpost“. Damit sind die Mordurteile im Fall der beiden „Raser“ am Kudamm zum Teil bestätigt. Ein unbeteiligter Autofahrer starb damals nach einer Kollision durch ein Autorennen.

 

Die beiden Angeklagten, Marvin N. sowie Hamdi H., waren mit über 170 km/h damals unterwegs. Ein illegales Autorennen!

 

Im Fall des damals gerade erst 24 Jahre alten Marvin N. hob das BGH das Urteil zu lebenslanger Haft wieder auf.

 

Auf dem Kudamm lieferten sich die beiden Angeklagten ein Rennen mit PS-starken Sportwagen. Sie überfuhren mehrere Ampeln. An der Ecke zur Nürnberger Straße erfasste das Fahrzeug von Hamdi H. das Auto eines 67-jährigen Rentners, der seinen schweren Verletzungen noch vor Ort erlag. Hamdi H. schleuderte durch den Aufprall in das Fahrzeug von Marvin N. dessen Beifahrerin schwer verletzt wurde.

 

Bei dem Urteil handelt es sich um das erste „Mordurteil gegen Raser“. Im Februar 2017 wurden beide Hauptangeklagten als Mörder verurteilt. In 2018 wurde es wegen Rechtsfehlern aufgehoben und der Prozess neu aufgerollt. Im März 2019 wurde erneut lebenslange Haft wegen Mordes verhängt. Das Gericht glaubt, die Autos seien durch das hohe Tempo in der Stadt sowie das Überfahren roter Ampeln zum gemeingefährlichen Mittel, also zu einer Mordwaffe, geworden. (ampnet/TX)