Bundeskabinett verlängert steuerliche E-Förderung.




Das Bundeskabinett hat beschlossen, die steuerlichen Anreize für E-Pkw bis 2030 zu verlängern. So gilt u.a., dass elektrische Dienstwagen viel länger als ursprünglich nur bis zur Hälfte des Listenpreises versteuert werden müssen. Steuerwerte Vorteile soll es auch weiterhin für Fahrer geben, die ihr E-Auto während der Dienstzeit beim Arbeitgeber aufladen.

 

Unternehmen erhalten Erleichterungen bei der Gewerbesteuer. (ampnet/TX)