Bundestag fördert betriebliche E-Mobilität.




Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der E-Mobilität beschlossen. Mit diesem wird die ermäßigte Besteuerung der privaten Nutzung auf E-Dienstwagen ausgeweitet, die bis 31. Dezember 2030 angeschafft werden. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung für E-Fahrzeuge nochmals auf 25 Prozent halbiert.

 

Für Plug-in-Hybride gilt diese neue Ermäßigung, wenn der CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt oder sie eine elektrische Mindestreichweite aufweisen. Diese Reichweite muss für Fahrzeuge, die zwischen 2022 und 2024 angeschafft werden, mindestens 60 km betragen. Ab 2025 steigt sie auf mindestens 80 km.

 

Außerdem hat der Bundestag eine Sonderabschreibung für alle rein-elektrischen Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 eingeführt. Auch die geltende Steuerbefreiung für das kostenlose Laden am Arbeitsplatz wurde bis Ende 2030 verlängert. Die Regelungen gelten ab 2020. (ampnet/TX)