Seit 1. Juli ist bei E-Autos der Einbau eines Warngeräuschgenerators offiziell Pflicht. Die Soundexperten im Akustikprüffeld des Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen arbeiten daran, dem elektrifizierten Benz eine Stimme zu geben. In den Prüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes E-Modell ein eigner E-Sound entwickelt.
Für anschließende Testfahrten ist ein Kunstkopf an Bord, der feinste Geräusche aufzeichnet und unserem Hören nachempfunden ist.
Diese EU-Verordnung schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, E- und Brennstoffzellenfahrzeugen das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer eingebaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf. Dies gilt z.B. für die Mindest-/Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.
Für die EU, Japan sowie China unterscheidet sich der Daimler AVAS-Sound nur gering. Für die USA gelten andere Anforderungen, etwa an die Lautstärke. Zudem muss das Fahrzeug im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Abschalten des AVAS durch Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt. (ampnet/TX)
Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...