Daimler entwickelt Stimme des E-Autos.




Seit 1. Juli ist bei E-Autos der Einbau eines Warngeräuschgenerators offiziell Pflicht. Die Soundexperten im Akustikprüffeld des Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen arbeiten daran, dem elektrifizierten Benz eine Stimme zu geben. In den Prüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes E-Modell ein eigner E-Sound entwickelt.

 

Für anschließende Testfahrten ist ein Kunstkopf an Bord, der feinste Geräusche aufzeichnet und unserem Hören nachempfunden ist.

 

Diese EU-Verordnung schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, E- und Brennstoffzellenfahrzeugen das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer eingebaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf. Dies gilt z.B. für die Mindest-/Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.

 

Für die EU, Japan sowie China unterscheidet sich der Daimler AVAS-Sound nur gering. Für die USA gelten andere Anforderungen, etwa an die Lautstärke. Zudem muss das Fahrzeug im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Abschalten des AVAS durch Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt. (ampnet/TX)