Das ändert sich 2021 für Kraftfahrer.


Autofahrer müssen sich 2021 wieder auf Veränderungen einstellen. Die wichtigste Neuregelung dürfte wohl die Veränderung der Kfz-Steuer sein. Sie wird stärker am CO2-Ausstoß ausgerichtet, was auch zu höheren Beträgen führt. Seit Januar wird bei Neuzulassungen der Steuersatz bei einem CO2-Ausstoß oberhalb des Grenzwertes von 95 g/km angehoben.

TÜV

TÜV


Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen, betont der AvD.

 

Die neuen Beitragssätze sind stufenweise gestaffelt. Wessen Fahrzeug nach WLTP-Messung zwischen 96 und 115 g CO2 ausstößt, der muss zusätzlich zu seinem Sockelbetrag für den Hubraum 2 Euro je Gramm zusätzlich bezahlen. Bis 135 g/km sind es dann 2,20 Euro, bis 155 g/km dann 2,50 Euro und so weiter. Die Obergrenze liegt bei exakt 4,00 Euro für Werte von über 195 g/km. Für Fahrzeuge, die den Grenzwert von 95 g/km nicht überschreiten wird dafür aber keine Emissionssteuer erhoben.

 

Zur Kontrolle der Emissionen haben die Hersteller künftig die Pflicht, bei einzelnen zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen deren Abgas-Ausstoß im realen Fahrbetrieb auf der Straße an die EU-Kommission zu melden. Diese Daten sammelt das „On-Board Fuel Consumption Meter“ (OBFCM), das den Kraftstoff- und Stromverbrauch, Kilometerleistung und Geschwindigkeit registriert. Bereits seit 2020 ist der Einbau einer OBFCM in den Typzulassungen für die Kfz-Modelle festgeschrieben. Die von den Herstellern zu erfüllenden Vorgaben sind in die seit 1. Januar geltende Euro6d-Norm integriert, die die Euro6d-Temp-Norm ablöst.

 

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge gilt für bis Ende 2025 gekaufte Modelle. Damit wird der Zeitraum bis zum Jahresende 2030 verlängert. Durch das beschlossene „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung erhöhen sich auch die Umweltboni, die auch bis Ende 2025 gewährt werden (Innovationsprämie). Käufer oder auch alle Leasingnehmer von neuen Pkw mit E-Antrieb (BEV) unter 40.000 Euro Nettolistenpreis erhalten eine Förderung von 9.000 Euro, für die Plug-in-Hybride gibt es 6.750 Euro. Bei Listenpreisen bis 65.00 Euro brutto gibt es für BEV noch 7.500 Euro und für Plug-in-Hybride noch 5.625 Euro. Auch gebrauchte E-Autos (5.000 Euro) und PHEV (3.750 Euro) werden vom Staat bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde. Die Fahrzeuge dürfen max. 12 Monate alt sein und beim Kauf nicht mehr als 15.000 km auf dem Tacho haben.

 

Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht werden unabhängig vom Verhältnis zwischen Transport- und Personenfläche gewichtsbezogen, das heißt wie Lkw besteuert. Eine höhere Besteuerung nach den Pkw-Sätzen entfällt damit. Der CO2-Grenzwert liegt ab sofort bei 147 g/km.

 

Alle neu zugelassenen Motorräder müssen seit Januar die Euro5-Norm erfüllen. Die Frist für Ausnahmegenehmigungen wurden aufgrund der Pandemie-Einschränkung bis Ende 2021 verlängert. Für Lagerbestände.

 

Die Einstufung in Typklassen der Kraftfahrtversicherungen ändert sich für die meisten Verträge mit 2021. Laut Gesamtverband der Versicherer profitieren 4,6 Millionen Autofahrer von besseren Einstufungen, während es für  6,1 Millionen Autofahrer teurer wird. Wegen des Auslaufens der MwSt.-Senkung und der CO2-Bepreisung liegt Kraftstoffpreise höher.

 

Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre alten Führerscheine gegen das aktuelle EU-Format eintauschen. Wer schon ein neues Exemplar hat, muss daher nichts tun.

 

Berufspendler erhalten seit 1. Januar eine etwas höhere Pauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten. Heißt: Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei 30 Cent. Geringverdiener unter der Steuerpflicht haben ab dem 21. Kilometer einen Anspruch auf die Mobilitätsprämie.

 

Zu Jahresbeginn übernahm der Bund die Verantwortungen für Bau und Betrieb der Bundesautobahnen von den Ländern in der neu gegründeten bundeseigenen Autobahn GmbH. Gleichzeitig beginnt das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neueste Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen sowie auch die Bundesstraßen mit den Arbeiten.

 

Noch ungeregelt ist die im April 2020 beschlossene neue StVO. Sie liegt wegen eines Formfehlers auf Eis. Und es hatte Kritik an den Sanktionen für Tempoverstöße gegeben. Der Automobilclub von Deutschland drängt auf eine rasche Einigung möglichst im Frühjahr, denn viele Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, etwa für Radfahrer, seien mit dem schwebenden Verfahren damit ebenfalls auch noch nicht rechtsgültig.

 

Und: Fahrzeuge mit gelber HU-Plakette müssen 2021 zur HU. (ampnet/TX)