Das erwartet Autofahrer im Jahr 2020.




Auch wenn das Bundesklimaschutzgesetz bereits im November auf den Weg gebracht wurde, stehen für das Jahr 2020 noch verkehrsrechtliche Änderungen für die vielen Verkehrsteilnehmer in Deutschland aus. Der Automobilclub ACE informierte nun über die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr für das Jahr 2020.

 

Neue Lang-Lkw, bestehend aus Zugfahrzeug mit Anhänger, müssen ab dem 1. Juli des kommenden Jahres mit einem Abbiegeassistenten sowie blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet sein. Ab 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht dann auch noch für die Bestandsfahrzeuge.

 

Die Typklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich mit 2020 für über 11 Millionen Fahrzeugbesitzer. Rund 4,6 Millionen profitieren von besseren Typklassen, für knapp 6,5 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich hier auf den Endbeitrag aus.

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und neuen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erhalten Länder die Option, das Mindestalter auf 15 Jahre (Klasse AM) zu setzen.

 

Auch im nächsten Jahr werden weitere Dieselfahrverbote folgen. Der zu hohen Feinstaubkonzentration in urbanen Gebieten begegnen manche Städte mit einem Feinstaubalarm.

 

Derzeit noch nicht final beschlossen sind Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Anhebung der Pendlerpauschale und auch höhere Bußgelder, beispielsweise für das Parken in zweiter Reihe. Diese und weitere Änderungen sind im politischen Prozess. (ampnet/TX)