Das Fahrzeug korrekt abstellen.




Beim Parken kann man in sehr viele Fallen tappen. Ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto etwa darf in manchen Fällen abgeschleppt werden. Das kann u.a. beim Einrichten einer Baustelle passieren. Die Schilder müssen jedoch immer mindestens 72 Stunden vor dem Beginn eines Halteverbots aufgestellt worden sein.

 

Verkehrsschilder müssen so aufgestellt sein, dass sie der Autofahrer beim Parken und beim Aussteigen sofort gut erkennen kann. Er ist nicht ohne weiteren Anlass verpflichtet, den Bereich rund um sein geparktes Fahrzeug nach Schildern abzusuchen. Wer etwa gegen ein „Knöllchen klagt“, dem muss aber die Polizei beweisen, dass die Schilder sichtbar aufgestellt worden waren.

 

Grundsätzlich darf nach StVO nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Nur in Einbahnstraßen und bei am rechten Rand verlaufenden Straßenbahnschienen ist Links-Parken erlaubt. Geparkte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen, riskieren kein Bußgeld, wenn dies durch Schilder oder Markierungen hier erlaubt wurde.

 

Halten in zweiter Reihe ist generell unzulässig und nur Taxen erlaubt, die Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Hier droht ein Bußgeld von 20 Euro. Wer auf Behindertenparkplätzen unberechtigt parkt, wird mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro belegt; das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Steht das Fahrzeug in einer Feuerwehrzufahrt, sind auch 35 Euro fällig. Auch hier droht kostenpflichtiges Abschleppen. 10 Euro kostet es, wenn jemand sein Fahrzeug vor einer Einfahrt parkt. Parken im absoluten Halteverbot kostet von 15 Euro an aufwärts je nach Behinderung und Dauer.

 

Parkscheibe oder Parkschein sind oft vorgeschrieben. Die Parkscheibe ist immer zur vollen oder zur halben Stunden einzustellen. Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss sie dem Zeichen 318 der StVO entsprechen und gut lesbar sein. Ansonsten droht je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro. An defekten Parkscheinautomaten oder Parkuhren darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Eine Parkscheibe ist Pflicht. (TX)