Dashcam als Beweismittel zulässig.




Videos von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Urteil heißt es dem „Deutschlandfunk“ zu Folge, dass die Videos im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen, aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur ihrer Person und ihrem Versicherer machen müssen.

 

Vorausgegangen war die Klage eines deutschen Autofahrers, der mit seiner Minikamera im Fahrzeug beweisen wollte, dass er an dem Unfall keine Schuld gehabt hatte. Dies war von einem Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt worden. Bisher lag es in der Ermessensache jedes Richters, ob er solche Aufzeichnungen zulässt. (ampnet/TX)