Dashcam schützt vor Strafe nicht.




Wer sein Auto vorne wie hinten mit einer Videokamera ausstattet und damit laufend den öffentlichen Verkehrsraum aufzeichnet und diese Aufnahmen speichert, verstößt damit gegen den Datenschutz, entschied nun das Amtsgericht München. Ganz egal, ob die so genannte Dashcam sogar dabei helfen könnte einen Unfall zu klären.

 

Das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Interesse von Personen bei der Aufdeckung potentieller Straftaten. Die Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum ist nicht hinzunehmen und auch nicht bei Behörden als Beweismittel zu verwenden. (Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17). (ampnet/TX)