Debatte um Führerscheinentzug zeigt „Hilflosigkeit“.




Die neu aufkommenden Forderungen, die Fahrerlaubnis nicht nur bei schweren Verkehrsverstößen, sondern auch bei anderen Straftaten zu entziehen, wertet der ACE als Zeichen einer „Hilflosigkeit der Justiz“. Familienministerin Manuela Schwesig wollte Unterhaltssäumigen in der letzten Konsequenz den Führerschein entziehen.

 

Justizminister Heiko Maas sprach im „Spiegel“ ganz vage von Fällen, „bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt“. Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, hält den Entzug eines Führerscheins sogar bei Hass-Kommentaren und klarer Propaganda in sozialen Netzwerken für möglich.

 

„Der Führerscheinentzug darf nicht zu dem Allheilmittel gegen jegliche Straftaten verkannt werden. Nach geltendem Recht dient der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie nur der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Verkehr, dabei sollte es aus unserer Sicht auch bleiben“, erläuterte der ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer. Wer die Notwendigkeit sehe, das strafrechtliche Instrumentarium zu erweitern, muss andere Ideen bzw. Lösungen dafür finden, denn mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung ist der Führerscheinentzug nicht vereinbar: Bei vielen Menschen bedroht der Führerscheinentzug die Existenz, während er für andere nur reiner Komfort sei, und andere wiederum besitzen keinen, sieht der ACE hier die Gefahr einer Strafe „zweiter Klasse“. Zudem seien weitere Fragen offen: Gibt es den Führerscheinentzug dann auch auf Bewährung und wer bekommt für welches Vergehen lebenslänglich? (ampnet/TX)