Defekter Parkautomat ist kein Freiticket.


Parkuhr kaputt, und? Dürfen Autofahrer jetzt kostenlos auf der Fläche stehen bleiben? Ja, glauben 1/3 laut einer Befragung von R+V24 (Kfz-Direktversicherer). Ein Irrtum, wie Sina Schmitt, Kfz-Expertin bei R+V24, aufklärt: „Gibt es noch andere funktionierende Automaten, muss dort ein Ticket gelöst werden. Ansonsten gilt: Parkscheibe sichtbar auslegen“.

Parkeschein

Auch wenn sich jeder freut, wenn die Parkuhr kein Geld von ihm will, die Mehrheit der Autofahrer ist sich bewusst, dass sie ihr Fahrzeug nicht einfach so abstellen darf. Das zeigt die repräsentative Studie von R+V24 zum Führerscheinwissen. „Zunächst müssen Autofahrer prüfen, ob nicht in der gleichen Parkzone weitere, funktionierende Automaten stehen“, so Sina Schmitt. „Gibt es keine, dürfen sie die Parkscheibe auslegen“.

 

Wie eine Parkscheibe auszusehen hat, ist in der StVO festgelegt: Ein blaues Rechteck mit weißer Schrift, 11 cm breit und 15 cm hoch. Auf der Vorderseite darf keine Werbung abgebildet sein. Die Uhrzeit muss im 24 Stunden-Format angezeigt werden. Ist der Autofahrer beispielsweise um 12:10 Uhr angekommen, stellt er seine Parkuhr korrekt auf 12:30 Uhr; der Zeiger darf nie zwischen Markierungen liegen. Ab dem eingestellten Zeitpunkt gilt dann die max. Höchstparkzeit, die am Parkplatz erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält oder einfach einen Zettel schreibt, riskiert trotz kaputten Parkautomats ein Bußgeld. Gleiches gilt, wenn ein Autofahrer die Parkdauer überzieht oder die Parkscheibe bewusst zu weitdreht.

 

Praktisch sind elektronische Parkscheiben: Per Bewegungsmelder wird automatisch der Anfang eingestellt, sobald das Kfz abgestellt wurde. Danach ändert sich die Einstellung nicht mehr. Der Fahrer muss nichts tun. Zulässig sind die digitalen Parkscheiben, wenn sie alle Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. Dazu gehört: Besitz einer Typgenehmigung, das deutsche Wort „Ankunftszeit“ steht über dem Display, das Parken-Verkehrszeichen ist abgebildet, keine Werbung auf der Vorderseite, die 24 Stunden-Anzeige hat eine Zahlenhöhe von mindestens 2 cm und die Zeitangabe ist vor einer nachträglichen Manipulation gesichert. (dpp-ar/SW)