Den Camper im Wohngebiet abstellen.




Ralf Baumann ist sauer. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin wohnt er in einer schnuckligen Eigentumswohnung im Süden von Darmstadt, im EG mit Terrasse sowie privatem Gartenanteil. Ein kleines Idyll am Fuße des Odenwaldes. Wenn da nicht die verdammte Straße wäre. Diese ist kaum befahren, dafür stehen viele Wohnmobile dauerhaft dort.

 

 „Als wir vor 5 Jahren hier eingezogen sind, standen da vielleicht 2 oder 3 Reisemobile, mal ein VW Bus oder so ein Alkoven. Heute reiht sich ein Wohnmobil ans andere. Null Aussicht“, klagt Ralf Baumann.

 

Der Bestand an Reisemobilen ist in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. In Deutschland gibt es gut 590.000 Reisemobile, 2015 waren es lediglich rund 250.000. Die meisten, 120.000 Stück, sind in Nordrhein-Westfalen zugelassen, Bayern folgt mit 113.000 Fahrzeugen vor Baden-Württemberg mit fast 90.000 Mobilen. Nur 30 Prozent parken auf dem Grundstück des Halters. Der Rest parkt somit auf den Straßen.

 

Verboten ist es nicht. Solange das Reisemobil eine gültige TÜV-Plakette hat und zugelassen ist, darf es auch in Wohngebieten abgestellt werden. Solange der Verkehr nicht behindert wird. Dies gilt für alle Fahrzeuge bis max. 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Mobile mit mehr als 2,8 t dürfen aus statischen Gründen nicht den Gehweg nutzen. Zudem müssen evtl. Parkmarkierungen auf der Straße beachtet werden, passt der Camper nicht zwischen die seitlichen Linien oder ragt über die Markierung raus, können Behörden dies mit einem Verwarnungsgeld ahnden. (ampnet/TX)