Der Brexit und der Zoll.




Für Unternehmen, die aktuell und zukünftig Handel mit Großbritannien betreiben, stellt der Brexit eine große Herausforderung dar. Auch wenn das Ausmaß noch nicht ganz genau bekannt ist, wird klar: Wer weiterhin Handel mit Großbritannien betreiben will, muss sich auf Neuerungen in diesem Bereich einstellen.

 

Beim Austritt werden neue Anforderungen an Unternehmen gestellt, die sonst keinen Handel mit Drittländern betreiben.

 

Was wäre also alles zu beachten, wenn ich meine Waren dann von und auf die Insel transportiere?

 

Zuerst einmal gilt hier: Großbritannien würde wie ein Drittland behandelt. Dies wird den Handel erschweren, eine umfangreiche Zollabwicklung ist somit erforderlich. Firmen müssen nach neuen Fachkräften suchen oder die eigenen Mitarbeiter in Zollfragen fortbilden.

 

Nun heißt es: Zollanmeldungen durchführen. Doch das muss gründlich geplant, organisiert werden.

 

Da heute fast alles auf elektronischem Weg passiert, sind Unternehmen, die die Zollformalitäten selbst abwickeln möchten, gezwungen sich die passende Software zu besorgen. Hier ist eine Anmeldung im IT-System ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) erforderlich. Außerdem ist es seit 2009 für Unternehmen, die Import und Export mit Drittstaaten betreiben, zur Pflicht geworden eine so genannte EORI-Nummer zu beantragen. Diese Nummer ist Voraussetzung, damit eine Firma Zollanmeldungen durchführen darf.

 

Erst wenn diese Schritte erfolgreich abgeschlossen sind, kann es auch schon losgehen. Oder nicht?

 

Die News dazu unter: www.first-class-family.de. (TX)