Der neue UKZ im Echtheitsbetrieb.




Durch den neuen Unionszollkodex, kurz UZK, müssen alle zollrelevanten Bewilligungen der Unternehmen, durch den Zoll, neu bewertet werden. Durch die Neubewertung kann u.a. auch die Sicherheitsleistung für Zoll-Aufschub-Konten auf 30 Prozent abgesenkt/reduziert werden.

 

Wenn man nun alle Daten für Neubewertung und neue Bürgschaft dann einreicht, kann man leider nicht mit einem zügigen Bescheid rechnen. Der Zoll hat sich ein Zeitfenster bis zum Jahr 2019 gesetzt und laut unseren Information rechnen die Sachbearbeiter des Zolls selbst, mit mindestens 5 Jahren Bearbeitungszeit, um die Neubewertungen und die Anträgen abzuarbeiten. Infos: www.first-class-zollservice.de. (TX)