Der Standstreife ist keine Abkürzung.


Auf Autobahnen darf der Standstreifen nicht als Abkürzung missbraucht werden. Der TÜV Thüringen weist nun daraufhin, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden bzw. wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen erlaubt“.

schlechtes Verhalten

Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten! Der Bußgeldkatalog sieht für einen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie auch einen Punkt im aktuellen Fahreignungsregister vor. Laut StVO ist das Verlassen einer Autobahn im Übrigen auch nur an Autobahnausfahrten erlaubt. (ampnet/SW)