Der Straßenverkehr sollen fließen…




Gaffer, die aus Neugier und Sensationslust Einsatzkräfte behindern oder Aufnahmen von Verunglückten oder Toten machen, müssen seit diesem Jahr mit empfindlichen Strafen rechnen. Denn die Bundesregierung hat den Paragraph 201a des Strafgesetzbuches geändert und darin härtere Maßnahmen gegen die Schaulustigen ergriffen.

 

Damit wird das Fotografieren und Filmen von Unfallopfern bestraft: Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe. Allein das Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro kosten.

 

Für Einsatz- und Rettungskräfte sind die immer häufiger anzutreffenden Gaffer eine echte Herausforderung. Nicht nur, dass sensationshungrigen Autofahrer im Schritttempo an Unfallstellen vorbeikriechen und so häufig auf der Gegenspur Staus, zähfließenden Verkehr und somit völlig neue Gefahrensituationen verursachen. Vielfach wird Rettern sogar auch der Zugang zu Verletzten durch Schaulustige erschwert, die unbedingt von den verunfallten Personen mit dem Smartphone ein Video drehen oder ein „Beweisfoto“ schießen müssen. Im schlimmsten Fall werden diese Einsatzkräfte förmlich bei ihrer Arbeit, bei der es um Leben und Tod gehen kann, behindert. Zudem können Schaulustige sich selbst und das Rettungspersonal am Unfallort in Gefahr bringen. Inzwischen mehren sich Vorfälle, bei denen den Helfern offen Aggression entgegenschlägt, wenn sie Gaffer auffordern, den Weg frei zu geben. (ampnet/TX)